Antrag:
Unzulässiger Fahrzeugverkehr durch die Fußgängerzone muss unterbunden werden.
Das Befahren durch Fahrzeuge (PKW, LKW) wird nur noch für Anlieger, Arztpraxen und Lieferverkehr erlaubt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Gehrden ermöglicht das Befahren der Fußgängerzone durch PKW und LKW nur noch für Anlieger, Arztpraxen und Lieferverkehr.
Entsprechende Maßnahmen (z.B. Poller o.ä.) sind vorzusehen.
Sachdarstellung:
Durch Beobachtungen und Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern ist festgestellt worden, dass vor allem in Abendstunden ein reger unzulässiger Fahrzeugverkehr in erster Linie durch PKW in der Fußgängerzone stattfindet.
Die vorhandene Beschilderung verhindert den unzulässigen Fahrzeugverkehr nicht.
Gehrden 04.09.2019
Download des Antrages: 2019-09-04 Fahrzeugverkehr
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