Antrag: Bildung einer Arbeitsgruppe

Der Rat möge beschließen:

Die Bildung einer Arbeitsgruppe mit dem Ziel ergebnisoffen über die Satzung zur Erhebung von Beiträgen nach § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Gehrden zu diskutieren.

Intention der Arbeitsgruppe soll es sein, gerechtere Finanzierungsmodelle zu sondieren und zu entwickeln.

In diversen umliegenden Kommunen wurden bereits alternative, gerechtere Finanzierungsmöglichkeiten des Straßenausbaus gefunden und etabliert, die eine Kompensation und damit Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) ermöglicht haben. Die Arbeitsgruppe soll recherchieren, diskutieren und erarbeiten, inwieweit die Ansätze aus diesen Kommunen, aber auch Beispiele aus anderen Bundesländern mit strukturell anderen Satzungen, so oder modifiziert auf die Stadt Gehrden anwendbar sind.

Diese Beispiele soll sie im Rahmen von öffentlichen/ ratsöffentlichen Veranstaltungen (Hearings o.ä.) vorstellen und abschließend eine Beschlussempfehlung für den Stadtrat erarbeiten.

Die Arbeitsgruppe soll bis zum Sommer 2020 erste Ergebnisse vorlegen und bis zum Herbst 2020 einen Beschlussvorschlag erarbeiten.

Die Arbeitsgruppe soll aus je zwei Vertretern der SPD und CDU sowie je einem Vertreter der Grünen, FDP und AFD bestehen. Das fraktionslose Ratsmitglied soll das Recht haben an den Sitzungen teilzunehmen.

Bestehende Bürgerinitiativen oder Interessengemeinschaften, die mit dem Thema befasst oder davon betroffen sind, sollen je einen Vertreter in die Arbeitsgruppe entsenden können.

Die Arbeitsgruppe wählt aus ihrer Mitte eine Sprecherin/ einen Sprecher und eine Stellvertretung.

Begründung:

Die momentan gültige Regelung einer finanziellen Beteiligung der Anlieger führte in der Vergangenheit immer wieder zu Unmut der Betroffenen.

In jüngster Zeit betraf das den Straßenausbau in der Haarbünte, der Moltkestraße, wo sich eine Bürgerinitiative formiert hat, und die Hindenburgallee, in der eine Unterschriftensammlung für die Abschaffung der Strabs durchgeführt wurde.

Die Diskussionen haben gezeigt, dass die jetzt gültige Regelung, nach der für den Ausbau von Straßen, die von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden, nur wenige Anlieger herangezogen werden, ist für viele nicht nachvollziehbar und wird als ungerecht empfunden. Dazu ist die Einstufung der Straßen, von der die Höhe der Anliegerbeteiligung abhängt, oft umstritten und für die Anlieger nicht nachvollziehbar.

Die Komplexität der Thematik übersteigt die Möglichkeiten der zuständigen Fachausschüsse, die sich regelmäßig auch mit vielen anderen Themen befassen müssen.

Da mindestens zwei Fachausschüsse an der Thematik beteiligt werden müssten, dürfte eine Arbeitsgruppe der bessere Weg sein, die Thematik fraktionsübergreifend so aufzubereiten, dass am Ende ein auf breiter Mehrheit basierender Beschluss dazu erfolgen kann.

Gehrden 18.11.2019

Download des Antrages: 2019-11-18 Arbeitsgruppe