Antrag: Änderung der Geschäftsordnung

Die Einwohnerfragezeit soll sowohl im Rat § 17 (1) als auch in den Ausschüssen § 25 (1) Geschäftsordnung der Stadt Gehrden 60 Minuten/eine Stunde nicht überschreiten.

Begründung:

In den Einwohnerfragestunden können sich die Bürger mit ihren Fragen aktiv an den Ratssitzungen bzw. an den Ausschusssitzungen beteiligen. So soll Bürgerbeteiligung gefördert werden. Dadurch wird die demokratische Möglichkeit geschaffen, durch Fragen bei Angelegenheiten der Stadt politisch mitzuwirken. Die Fragen können an die Politik oder die Verwaltung gerichtet werden.

Nach §69 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung, in der eine Bürgerbeteiligung in den Ratsgremien geregelt ist.

§17 Einwohnerfragezeit

Im §17 (1)… Die Einwohnerfragezeit wird von der oder dem Ratsvorsitzenden geleitet. Sie soll insgesamt 60 Minuten nicht überschreiten.

Zu Beginn der Tagesordnung stehen den Bürgerinnen und Bürgern 15 Minuten Fragezeit zur Verfügung.

Nach jedem Tagesordnungspunkt und vor Beschlussfassung soll den Bürgerinnen und Bürgern bei Bedarf die Möglichkeit der Nachfrage gegeben werden.

§25 Geschäftsgang und Verfahren der Ausschüsse

Im §25 (1) …Die Einwohnerfragezeit wird mit der Maßgabe durchgeführt, dass diese 60 Minuten nicht überschreiten soll.

Zu Beginn der Tagesordnung stehen den Bürgerinnen und Bürgern 15 Minuten Fragezeit zur Verfügung.

Nach jedem Tagesordnungspunkt und vor Beschlussfassung soll den Bürgerinnen und Bürgern bei Bedarf die Möglichkeit der Nachfrage gegeben werden.

Gehrden 14.01.2019

Download des Antrages: 2019-01-15 Geschäftsordnung